Antrag 21/2023

06. September 2023

BÜRGERFORUM Antrag 21/2023

Antrag betreffend Radwegeplanung Homberg (Ohm)-Gemünden (Felda)

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

wir bitten Sie, nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zu setzen.

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen

  1. Der Magistrat wird beauftragt, detailliert zum Stand der Radwegeplanung Homberg (Ohm)-Gemünden (Felda) zu berichten.

  1. Der Magistrat wird beauftragt, sämtliche bisher entstandenen Kosten zur Radwegeplanung von Homberg (Ohm), Stadtteil Nieder-Ofleiden, bis Homberg (Ohm), Wälderhausen, aufzulisten und der Stadtverordnetenversammlung bis zur Sitzung am 15.11.2023 vorzulegen. Die Zusammenstellung ist aufzugliedern in Eigenmittel der Stadt Homberg (Ohm) und Zuwendungen Dritter.

Begründung:

Die Oberhessische Zeitung zitiert in einem Bericht vom 31.08.2023 in vorgenannter Angelegenheit Frau Bürgermeisterin Ried mit den Worten: „So ganz klar ist das mit dem geplanten Radweg auf der alten Eisenbahnbrücke nicht“.

Außerdem erklärt die Bürgermeisterin, dass im Falle der Reaktivierung der „Ohmtalbahn“ auf der Trasse kein Radweg verlaufen könne.

Ferner wird in dem Pressebericht darauf verwiesen, dass die Pläne des Vogelsbergkreises für ein kreisweit zusammenhängendes Radwegenetz das Homberger Vorhaben ausgebremst hätten. Auch hier gelte es, erst einmal abzuwarten, was für die Wegeführung des gesamten Netzes vorgesehen sei und wo diese entlang führen solle, so Frau Ried.

Alle Äußerungen der Bürgermeisterin stehen nicht im Einklang mit der bisherigen Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung, der allem Anschein nach aktuelle Entwicklungen bei der Radwegeplanung im Ohmtal vorenthalten werden.

Ohne jegliche Einbindung des obersten Gemeindeorgans wird in der Berichterstattung auf einen Antrag des Kreises beim Land Hessen hingewiesen, die Verbindung zwischen Homberg (Ohm) und dem Ortsteil Nieder-Gemünden der Gemeinde Gemünden (Felda) in ein Dringlichkeitsprogramm zum Radwegebau an Bundes- und Landesstraßen aufzunehmen.

Homberg könne aufgrund der hohen Priorität bevorzugt berücksichtigt werden.

Frau Ried wird mit den Worten zitiert: „Dass wir das erreichen konnten, ist ein echter Fortschritt“. Erst Mitte Juli sei der Bescheid über die Aufnahme gekommen, 2024/25 könnten die Planungen beginnen.

Auch hierzu lässt sich feststellen, dass die Stadtverordnetenversammlung nicht unterrichtet worden ist und dies auch in Antragsform weder durch den Magistrat noch durch die Bürgermeisterin beabsichtigt ist.

Unstrittig ist, dass die Entscheidung über einen Radwegebau sowohl im konkreten Fall wie auch allgemein nach § 51 Nr. 19 HGO zu den ausschließlichen Zuständigkeiten der Stadtverordnetenversammlung zählt.

Mit freundlichen Grüßen

Jutta Stumpf

Fraktionsvorsitzende

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